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AGB

I. GELTUNGSBEREICH

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. Sie gelten in gleicher Weise für die Überlassung sonstiger Räume, Vitrinen und Flächen in mit dem Hotel verbundenen Bereichen.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer (sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken), der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. VERTRAGSVERHÄLTNIS

1. Die Reservierung von Zimmern oder Räumen, sowie die Vereinbarung von Leistungen werden durch mündliche als auch durch schriftliche Annahme bzw. Bestätigung für beide Parteien bindend. Die Reservierung von Räumen begründet ein Mietverhältnis.

2. Wird die Reservierung durch einen Dritten vorgenommen, so wird dieser, ungeachtet einer wirksamen Bevollmächtigung durch den Kunden / Gast, Vertragspartner und haftet für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten neben dem Kunden / Gast als Gesamtschuldner. (Beispiel: Reisebüro / Event-Agentur)

3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. LEISTUNGEN

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden / Gast bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde / Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer. Sollten vereinbarte Zimmer/Kategorien nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet, sich um einen gleichwertigen Ersatz im Hause oder in andern Objekten zu bemühen. Gebuchte Zimmer stehen bei Anreise ab 17.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunft vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne, dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.Zimmer mit garantierten Reservierungen werden vom Betrieb bis spätestens 22.00 Uhr freigehalten, es sei denn, dass eine spätere Ankunft des Kunden / Gastes mit dem Betrieb vereinbart wurde. Der Gast wird gebeten, bei einer späteren Abreise nach 10.00 Uhr dies spätestens bis 20.00 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen. Der Gast ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen, vereinbarten bzw. die üblichen Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechte - Verwertungsgesellschaften. (Beispiel: Tagungstechnik, Musik, Transportkosten)

IV. PREISE

1. Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Soweit eine gesetzliche Umsatzsteuer anfällt, ist sie in den Preisen eingeschlossen. Eine Erhöhung der Umsatzsteuer nach Vertragsabschluss und Leistungserbringung gehen zu Lasten des Gastes.

V. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Bei Gästen ohne schriftliche Reservierungsbestätigung des Hotels ist das Hotel berechtigt, bei Anreise oder vorher durch Nennung der Kreditkartennummer, eine Vorauszahlung bis zur Höhe des zu erwarteten Gesamtumsatzes zu verlangen.

2. Alle Rechnungen des Hotels sind bei Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. In jedem Falle kann das Hotel vom Gast eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen. Bei Überschreitung vorgenannter Zahlungsfrist kommt der Gast in Verzug, ohne, dass es einer Mahnung bedarf. Ab Verzugseintritt ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von: 5% bei Privatpersonen und Einzelreisenden, 8% bei juristischen Personen (Firmen) über dem jeweiligen Basiszinssatz bzw. dem entsprechenden Nachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Für Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, kann in jedem Einzelfall eine Mahngebühr von € 5,00 (Inlandskunden) und von € 10,00 (Auslandskunden) verlangt werden.

3. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit Zwischenrechnungen zu erstellen, die nach Vorlage fällig werden. Kommt der Gast nach Vorlage der Zwischenrechnung in Verzug, hat das Hotel das Recht der fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages.

4. Für vereinbarte Rechnungslegung aufgrund des Reservierungsvertrages gilt eine Zahlungsfrist von 7 Tagen ab Rechnungsdatum. Die Einzahlung hat ohne Abzug spesenfrei zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug gelten die gleichen Bedingungen, wie in Punkt V. Nr. 2 aufgeführt.

5. Alle Zahlungen sind in der Landeswährung des Erfüllungsortes (in Euro) fällig. Auf Auslagen und Fremdleistungen wird bei Begleichung durch Kreditkarten ein Provisionsausgleich von 5% erhoben. Das Hotel ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen.

VI. RÜCKTRITT UND STORNIERUNG

1.Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2. Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

3. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
   • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung

       des Vertrags unmöglich machen;
   • Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen,

       z. B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden;
   • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den

      reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der

      Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.

      Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
   • ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt.

5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6. Nimmt der Gast das bestellte Zimmer, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises verpflichtet, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Der Betrieb ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

Reservierungen und Rücktrittsfristen:
Reservierungen für Reiseveranstalter und Reisemittler, die durch das Hotel vorgenommen werden, unterliegen grundsätzlich einer Rücktrittsfrist von 30 Kalendertagen vor Beginn der Leistungserbringung. Das Hotel kann im Einzelfall eine andere Rücktrittsfrist schriftlich vereinbaren.

Reservierungen gegenüber dem Gast, die durch das Hotel vorgenommen werden, unterliegen folgenden Rücktrittsfristen:

1 Zimmer                   2 Tage
 2 – 5 Zimmer             5 Tage

 ab 6 Zimmer        14 Tage

Nach Ablauf der Rücktrittsfrist wandelt sich die Reservierung in eine feste Buchung um. Rücktrittserklärungen bedürfen der Schriftform (Brief, Fax oder E-Mail). Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde / Gast ist dann verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück zu zahlen.

VII. HAFTUNG

1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht.

4. Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Andernfalls werden die Sachen nach Ablauf einer halbjährigen Aufbewahrungszeit an den Finder übergeben.

VIII. ZUSATZHINWEISE FÜR VERANSTALTUNGEN

1. Der Veranstalter hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Veranstaltung.Werden bei Veranstaltungen Rechte Dritter (Urheberrechte etc.) berührt, so ist der Veranstalter verpflichtet, vor Durchführung der Veranstaltung entsprechende Genehmigungen auf eigene Kosten einzuholen und anfallende Gebühren (GEMA etc.) direkt zu entrichten. Sollten dennoch Schadensersatzansprüche gegen das Hotel geltend gemacht werden, stellt der Veranstalter das Hotel gegenüber den Anspruchsinhabern frei.

2. Zeitungsanzeigen, öffentliche oder politische Einladungen sowie Verkaufsveranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Das Hotel hat das Recht, die Veranstaltung abzusagen, wenn durch die Veröffentlichung wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt werden oder das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste zu gefährden droht. Dem Veranstalter stehen hieraus keine Schadensersatzansprüche zu.

3.Raum - Änderungen bleiben dem Hotel vorbehalten, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Hotels für den Veranstalter zumutbar ist.

4. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Gast hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl, ersparten Aufwendungen zu mindern. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. 5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden. (Beispiel: Nachtzuschläge)

6. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung durch das Hotel mitbringen. In diesem Fall wird eine Servicegebühr berechnet. (Korkgeld)

7. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtung und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen. Der Gast ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Geräte des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

8. Verlust oder Beschädigungen mitgebrachter Sachen
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Hotel berechtigt.

Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen (Dekoration) vorher mit dem Hotel abzustimmen. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

9. Haftung des Veranstalters für Schäden
Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn selbst, seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, ein zu stehen. Es obliegt dem Veranstalter, entsprechende Versicherungen abzuschließen. Das Hotel kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen.

10. Rücktritt und Stornierung
Abbestelltag (Kalendertag) Anspruch des Hotels vor der Leistungserbringung

über 21 Tage vor Veranstaltung

Berechnung der Miete, es sei denn, das Hotel kann anderweitig vermieten

6 bis 21 Tage vor Veranstaltung

Berechnung der Miete

bis 5 Tage vor Veranstaltung

Berechnung der Miete, zuzüglich Ersatz von 66% des entgangenen Umsatzes (Speisen); falls dieser nochnicht konkret festgelegt ist, gilt Mindest-menüpreis Bankett x Personen

Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Veranstalter, der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem Hotel vorbehalten.

IX. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Namensnennung
Der Gebrauch des Namens des Betriebs und angeschlossener Betriebsteile in Verbindung mit werbenden Maßnahmen des Vertragspartners bedarf der schriftlichen Zustimmung der Hoteldirektion.

2. Fremdleistungen
Auf Fremdleistungen, welche durch das Hotel vermittelt oder verrechnet werden, wird ein Zuschlag erhoben. Eine Haftung des Hotels für die Leistungen Dritter besteht jedoch nicht.

3. Transport
Im Rahmen seiner Dienstleistungen übernimmt das Hotel in bestimmten unregelmäßigen Fällen die unentgeltliche Beförderung von Personen und Gepäck. Die Haftung für Personen- und Sachschäden ist auf die gesetzliche Kfz-Versicherung beschränkt. Für Verluste und Verzögerungen wird eine Haftung gänzlich ausgeschlossen.

4. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden / Gast sind unwirksam.

5. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

6. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

7. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

8. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.